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   BPatG, 20.11.2008 - 23 W (pat) 330/04   

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BPatG, 20.11.2008 - 23 W (pat) 330/04 (https://dejure.org/2008,35315)
BPatG, Entscheidung vom 20.11.2008 - 23 W (pat) 330/04 (https://dejure.org/2008,35315)
BPatG, Entscheidung vom 20. November 2008 - 23 W (pat) 330/04 (https://dejure.org/2008,35315)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 27.06.2007 - X ZB 6/05

    Informationsübermittlungsverfahren II

    Auszug aus BPatG, 20.11.2008 - 23 W (pat) 330/04
    Die Rechtsauffassung zur fortdauernden Zuständigkeit des Bundespatentgerichtswurde nunmehr auch durch den Bundesgerichtshof bestätigt (BGH GRUR 2007, 862, Tz. 10 am Ende -"Informationsübermittlungsverfahren II").

    e) Mit dem nicht rechtsbeständigen Patentanspruch 1 fallen wegen der Antragsbindung auch die Unteransprüche 2 bis 5 in ihrer direkten oder indirekten Rückbeziehung auf den Patentanspruch 1 (BGH GRUR 2007, 862, Leitsatz -"Informationsübermittlungsverfahren II").

  • BGH, 24.03.1987 - X ZB 14/86

    "Streichgarn"; Anforderungen an Tatsachenvortrag bei Einspruch gegen ein

    Auszug aus BPatG, 20.11.2008 - 23 W (pat) 330/04
    Jedoch haben Patentamt und Gericht auch ohne Antrag der Patentinhaberin die Zulässigkeit des Einspruchs in jedem Verfahrensstadium von Amts wegen zu überprüfen (vgl. Schulte, PatG, 8. Auflage, § 59, Rdn. 160), da ein unzulässiger -einziger -Einspruch zur Beendigung des Einspruchsverfahrens ohne weitere Sachprüfung über die Rechtsbeständigkeit des Streitpatents führt (vgl. hierzu Schulte, PatG, 8. Auflage, § 61, Rdn. 23; BGH GRUR 1987, 513, II.1. -"Streichgarn").

    Ob die dabei vorgetragenen Tatsachen den Widerruf des Patents auch tatsächlich rechtfertigen, ist nicht bei der Zulässigkeit, sondern bei der Begründetheit des Einspruchs zu prüfen (vgl. BGH GRUR 1987, 513, 514, li. Sp. zweiter Abs. "Streichgarn"; BlPMZ 1985, 142, Leitsatz -"Sicherheitsvorrichtung"; Schulte, PatG, 8. Auflage, § 59 Rdn. 99).

  • BGH, 10.12.1987 - X ZB 28/86

    Zurücknahme der Beschwerde gegen einen einen Einspruch als unzulässig

    Auszug aus BPatG, 20.11.2008 - 23 W (pat) 330/04
    Darüber hinaus stellt sie den erforderlichen Zusammenhang zwischen dem Stand der Technik nach beispielsweise Druckschrift D1 und sämtlichen Merkmalen des Patentanspruchs 1 des Streitpatents her (vgl. hierzu BGH BlPMZ 1988, 250, Leitsatz 2, 251, li. Sp. Abs. 1 -"Epoxidation"; Schulte, PatG, 8. Auflage, § 59 Rdn. 91 bis 97).
  • BPatG, 19.10.2006 - 23 W (pat) 327/04
    Auszug aus BPatG, 20.11.2008 - 23 W (pat) 330/04
    Die Aufhebung des § 147 Abs. 3 PatG durch das "Gesetz zur Änderung des patentrechtlichen Einspruchsverfahrens und des Patentkostengesetzes" (BGBl 2006, Teil I, Seite 1318) führt zu keiner anderen Beurteilung (vgl. die Senatsentscheidung vom 19. Oktober 2006, GRUR 2007, 499 -"Rundsteckverbinder/perpetuatio fori").
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